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   BFH, 27.06.1995 - V R 27/94   

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https://dejure.org/1995,1502
BFH, 27.06.1995 - V R 27/94 (https://dejure.org/1995,1502)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1995 - V R 27/94 (https://dejure.org/1995,1502)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - V R 27/94 (https://dejure.org/1995,1502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 277
  • BB 1995, 1886
  • DB 1995, 2051
  • BStBl II 1995, 756
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.12.1981 - V R 75/77

    Ob eine nicht umsatzsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - V R 27/94
    Ob eine nichtsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine entgeltliche Rücklieferung durch den Empfänger der ursprünglichen Lieferung vorliegt, ist aus dessen Sicht und nicht aus der Sicht des ursprünglichen Lieferers zu beurteilen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233).
  • BFH, 31.03.1980 - V B 3/80

    Geltungsbereich des Berlinförderungsgesetz - Kürzungsanspruch - Westberliner

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - V R 27/94
    Umsatzsteuerrechtlich wird die Lieferung des Unternehmers mit Sitz im übrigen Geltungsbereich des BerlinFG seiner Berliner Betriebsstätte zugerechnet, wenn sie das Umsatzgeschäft - wovon die Beteiligten einvernehmlich ausgehen - im eigenen Namen ausführt (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 1980 V B 3/80, BFHE 130, 344, BStBl II 1980, 429 unter 2. a).
  • BFH, 12.11.2008 - XI R 46/07

    Rücknahme verkaufter Umzugskartons gegen Entgelt - Keine Berichtigung der

    Dagegen liegt eine einen selbständigen Umsatz auslösende Rücklieferung vor, wenn die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen und der Empfänger der Hinlieferung dieses dadurch erfüllt, dass er dem ursprünglichen Lieferer die Verfügungsmacht an dem gelieferten Gegenstand in Erwartung einer Gegenleistung überträgt (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2002 - V B 113/01

    USt; Abgrenzung Rücklieferung/Rückgängigmachung einer Lieferung

    Dabei sei die Abgrenzung aus der Sicht des Empfängers der ursprünglichen Lieferung und nicht aus der Sicht des ursprünglichen Lieferers vorzunehmen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756).

    Weder § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG noch der Rechtsprechung des Senats im Urteil in BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756 ist zu entnehmen, dass sich die Entscheidung, ob eine Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine Rücklieferung vorliegt, nach unterschiedlichen Kriterien handelt, je nachdem ob der ursprüngliche Leistungsempfänger ein Unternehmer oder ein Nichtunternehmer war.

    Er hat auch keine Ausführungen dazu gemacht, ob das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG aus dem Jahre 1972 durch die nachfolgende Rechtsprechung des BFH in BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756 überholt ist.

  • FG Berlin, 15.11.2006 - 2 K 5450/03

    Vergütungen eines Umzugsunternehmens für zurückgegebene Umzugskarton als

    Dagegen ist eine Rücklieferung gegeben, wenn die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen und der Empfänger der Hinlieferung dieses dadurch erfüllt, dass er dem ursprünglichen Lieferer die Verfügungsmacht an dem hingelieferten Gegenstand in Erwartung einer Gegenleistung überträgt (BFH, Urteile vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756; Beschluss vom 19. Juni 2002 V B 113/01, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1353; Urteil vom 28. November 2002 V R 51/01, UR 2003, 197 a. E.).

    Dabei ist nicht die Sicht des ursprünglichen Lieferers, sondern die Sichtweise der ursprünglichen Lieferungsempfänger, hier also der Kunden der Klägerin, maßgebend (BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233; in BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756).

  • BFH, 28.11.2002 - V R 51/01

    Vorsteuerabzug

    Zur Abgrenzung einer Rücklieferung von einer Rückgängigmachung der Hinlieferung eines Gegenstands weist der Senat auf seine Urteile vom 27. Juni 1995 V R 27/94 (BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756) und vom 17. Dezember 1981 V R 75/77 (BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233) hin.
  • FG Nürnberg, 29.01.2007 - II 342/05

    Umsatzsteuerliche Würdigung der Kündigung eines Finanzierungs-Leasingvertrages

    Ob beim Scheitern eines Leasinggeschäftes die Leistung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG rückgängig gemacht worden ist, oder ob eine Rücklieferung vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen und der Leasingnehmer als Empfänger der Hinlieferung dieses dadurch erfüllt, dass er dem ursprünglichen Lieferer (Leasinggeber) die Verfügungsmacht an den hingelieferten Gegenstand in Erwartung einer Gegenleistung überträgt (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.1995 V R 27/94, BStBl. II 1995, 756).

    Damit ist jedenfalls eine selbständige ggf. steuerbare Rücklieferung des Hubschraubers an die Firma E. in Erwartung einer bestimmten Gegenleistung nicht erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.1995 V R 27/94, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07

    Leasing: Umsatzsteuerpflichtigkeit eines Wertersatzes für gezogene Nutzungen im

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es sich bei der hier in Rede stehenden Rückabwicklung des Leasingvertrages umsatzsteuerrechtlich nicht um einen Fall der Rücklieferung, sondern um einen Fall der Rückgängigmachung des zwischen den Parteien mit dem Abschluss des Leasingvertrages vom 27.05./16.07.2003 der Umsatzsteuerpflicht der Klägerin gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterfallenden Austauschverhältnisses handelt (zur Abgrenzung zwischen Rückgängigmachung und Rücklieferung vgl. nur: BFH Urteil vom 27.06.1995 - V R 27/94 - Rn. 13 zitiert nach juris).
  • FG Berlin, 18.03.2003 - 7 K 7516/01

    Keine Lieferung bei sofortigem Rückerwerb

    Dagegen ist eine Rücklieferung gegeben, wenn die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen und der Empfänger der Hinlieferung dieses dadurch erfüllt, dass er dem ursprünglichen Lieferer die Verfügungsmacht an dem hingelieferten Gegenstand in Erwartung einer Gegenleistungüberträgt (BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756 ).
  • FG Hessen, 23.05.2001 - 6 K 3717/98

    Abgrenzung Rücklieferung zu Rückgängigmachung

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  • FG Hessen, 23.05.2001 - 6 K 3172/99

    Abgrenzung Rücklieferung zu Rückgängigmachung

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  • FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03

    Begründung des Auswahlermessens bei Haftungsinanspruchnahme von

    Die demgegenüber vom Finanzgericht Düsseldorf als Beleg für die Richtigkeit seiner Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 21.6.1995 - II R 7/91, BFHE 178, 277) und des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 13.11.1996 - 8 K 6147/95 U, EFG 1997, 324) betreffen andere Sachverhalte, nämlich Fälle des Auswahlermessens bei einer Gesamtschuld, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen (vorrangige Inanspruchnahme des Steuerschuldners vor dem Haftungsschuldner).
  • FG München, 29.11.2000 - 3 K 3464/99

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Vermietungsleistungen;

  • FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02

    Änderung der Bemessungsgrundlage

  • FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 1139/04

    Rückgängigmachung einer Lieferung; Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher

  • FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02

    Verschaffung der Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut

  • FG München, 15.05.2000 - 3 V 560/00

    Umsatzsteuerliche Einordnung von Sale and lease back

  • FG Köln, 09.09.1997 - 7 K 1402/89

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen ;

  • FG München, 10.06.1998 - 3 K 3443/93
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